Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

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Mandantenbereich

Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

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Downloads

Hier finden Sie PDF-Dokumente mit Checklisten, Personal­frage­bögen, Merkblätter. Alle Dateien und Formulare lassen sich per Mausklick herunterladen.


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Infothek

Steuern / Gewerbesteuer 
Donnerstag, 06.02.2025

Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei „Out of Home“-Werbung (Außenwerbung)

Aufwendungen für die Nutzung von Werbeflächen im Außenbereich unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, da diese Verträge i. d. R. Werkverträge und keine Miet- oder Pachtverträge sind.

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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 06.02.2025

Exzessives Rauchen in Mietwohnung führt trotz Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel zu Schadensersatzanspruch des Vermieters

Kommt es zu einer Beschädigung der Mietsache aufgrund exzessiven Rauchens, so kann dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch zustehen.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Donnerstag, 06.02.2025

Unfallkasse muss Post-COVID-Syndrom als Folge einer Berufskrankheit anerkennen

Medizinische Erkenntnisse zum Post-COVID-Syndrom reichen mittlerweile aus, um es als Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Donnerstag, 06.02.2025

Anhebung von Schwellenwerten für Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 01.01.2025

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt, mit dem u. a. umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 05.02.2025

Rückbehalt von mehr als 10 % der Flächen bei Betriebsübertragung im Einzelfall möglich

Bei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10 % der Fläche des Betriebs ausmachen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
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