Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

» mehr erfahren


Mandantenbereich

Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

» mehr erfahren


Downloads

Hier finden Sie PDF-Dokumente mit Checklisten, Personal­frage­bögen, Merkblätter. Alle Dateien und Formulare lassen sich per Mausklick herunterladen.


» mehr erfahren



Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 04.02.2025

WEG: Nur Einsicht in die Verwalterunterlagen - kein Anspruch auf Versand

Ein Wohnungseigentümer aus Frankfurt wollte digitale Kontoauszüge der Wohnungseigentümergemeinschaft per E-Mail erhalten – und klagte erfolglos. Das Landgericht Frankfurt a. M. entschied, dass einem Wohnungseigentümer kein Anspruch auf Übersendung von Kontoauszügen in digitaler Form oder in Papierform zusteht. Dies gelte selbst dann, wenn er die Kosten dafür übernimmt. Vielmehr sei sein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen gemäß § 18 Abs. 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) auf die Einsichtnahme beim Verwalter beschränkt. Ausschlaggebend im Streitfall war u. a., dass die Kontoauszüge der Wohnungseigentümergemeinschaft nur in Papierform vorlagen (Az. 2-13 S 27/24).

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
E-Mail
Anruf