Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

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Mandantenbereich

Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 05.02.2025

Arbeitgeber kann Krankschreibung aus dem Nicht-EU-Ausland anzweifeln

Einem im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Krankenschein kommt der gleiche Beweiswert zu wie einer hierzulande ausgestellten Arbeitsunfähigkeit. Doch die Gesamtschau der Umstände kann den Beweiswert erschüttern. Dies hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt (Az. 5 AZR 284/24).

Aufgrund wiederholter Krankschreibungen eines Arbeitnehmers während des Urlaubs verweigerte der Arbeitgeber ihm die Entgeltfortzahlung. Den Arbeitnehmer könne in einem solchen Fall die volle Darlegungs- und Beweislast für seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit treffen. So könnten auch Umstände, die für sich betrachtet unverfänglich sind, in der Gesamtschau den Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer in Deutschland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, so die Richter.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
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