Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



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Recht / Sonstige 
Dienstag, 11.06.2024

Gefährdung von Fußgänger beim Abbiegen mit dem Pkw - Fahrverbot rechtmäßig

Gegen einen Pkw-Fahrer, der abbiegt, ohne dabei auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, kann ein Fahrverbot bereits bei einer Gefährdung verhängt werden. Es müsse dabei nicht einmal zu einem Unfall mit Verletzung kommen. So entschied das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. ObOWi 1169/23).

Ein Autofahrer wollte an einer Ampelkreuzung rechts abbiegen. Auch die Fußgängerampel war grün. Der Mann übersah er eine Fußgängerin, die über die Straße ging. Es kam zum Unfall, die Frau erlitt Prellungen und Schürfwunden. Es folgten ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Dagegen legte der Pkw-Fahrer Widerspruch ein. Seiner Ansicht nach war er nur kurz unaufmerksam gewesen und die Frau hätte nur leichte Verletzungen erlitten. Ein Fahrverbot wäre seiner Auffassung nach nur bei leichtfertigem rücksichtslosem Verhalten angebracht gewesen.

Das Gericht entschied jedoch ganz anders. Bei einer wie hier vorliegenden Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Abbiegen mit Unfallfolgen werde immer ein Regelfahrverbot verhängt. Aber bereits eine Gefährdung der Person reiche dafür aus. Daher sei der Verweis auf die geringen Verletzungen nicht stichhaltig. Auch das Argument einer nur kurzen Unaufmerksamkeit habe hier keinen Erfolg, denn das sei laut Gericht in fast allen Fällen dieser Art so. Das Fahrverbot sei daher rechtmäßig.

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